In Nordrhein-Westfalen wird aktuell intensiv über den Stellenwert von „Kunst und Bau“ diskutiert. Anlass ist die Kritik des Bundes der Steuerzahler und der Grünen-Landtagsfraktion am Kunstwerk im Neubau des Landesrechnungshofs NRW. Kulturrat NRW und Baukultur NRW weisen diese Kritik zurück und betonen die kulturpolitische und gesellschaftliche Bedeutung des Instruments.
„Öffentliches Bauen kann nicht allein nacktem Pragmatismus folgen, der Staat trägt auch Verantwortung für die Schaffung von Inspiration, Irritation und Identitätsstiftung“, erklärt Lorenz Deutsch, Vorsitzender des Kulturrats NRW.
Auch Peter Köddermann, Geschäftsführer Programm von Baukultur NRW, sieht in „Kunst und Bau“ weit mehr als eine dekorative Ergänzung: „Kunst und Bau führt zur Sensibilisierung, zur Wahrnehmung und zur Auseinandersetzung mit unserer gebauten Umwelt. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zu einem neuen Verständnis von Stadt.“
Inzwischen hat sich auch Prof. Dr. Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, zum Kunstwerk im Neubau des Landesrechnungshofs geäußert: „In dem Kunstwerk – einem großflächigen dreiteiligen Teppichobjekt mit LED-Elementen – finden sich Zitate von zwei bedeutenden, mit der Düsseldorfer Geschichte verbundenen jüdischen Autoren, die zum Nachdenken anregen sollen. Heinrich Heine und Rose Ausländer werden zitiert und sollen mit ihren Worten zum Austausch über das Kunstwerk anregen und durch den Diskurs zum Perspektivwechsel einladen. Das macht auch unsere Arbeit in der externen Finanzkontrolle aus."
Gestaltet wurde das Werk von der in Köln geborenen Künstlerin Astrid Klein. Ihr dreiteiliger Wandteppich mit LED-Elementen ist im Atrium des Neubaus installiert. Es greift Zitate von Heinrich Heine und Rose Ausländer auf und überzeugte die Jury „durch seine formale Eleganz und die Balance zwischen präziser inhaltlicher Bezugnahme und einem poetischen Denkraum“.
Die Realisierung folgt der „Richtlinie für Kunst und Bau bei herausgehobenen Baumaßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen“. Diese sieht bei Projekten über 15 Millionen Euro vor, ein Prozent der Baukosten für Kunst einzusetzen – bei einer Deckelung von 500.000 Euro. Im aktuellen Fall wurden die Vorgaben deutlich unterschritten.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Kulturrats NRW.
Anmerkung der Redaktion: Der Artikel wurde am 2.9.2025 um ein Zitat aus dem persönlichen Statement von Prof. Dr. Brigitte Mandt, Präsidentin des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen, zum Kunstwerk im Neubau des Landesrechnungshofs ergänzt. Der ursprüngliche Artikel erschien am 27.8.2025.